Europäische Menschenrechtskonvention

→ Die Europäische Menschenrechtskonvention – (EMRK) haben wir hier für euch verlinkt.

Wir werden in kürze mehr zum Thema Rumänien, und die Europäische Menschenrechtskonvention an dieser Stelle beriet stellen.

Klar ist, das Rumänien als Mitglied der Europäischen Union, de facto noch nicht mal ein Minimum dieser geltenden EU Konversation einhält.

Zum Beispiel der Artikel 6 der Konversation (Recht auf ein faires Strafverfahren) wir vom Korrupten Rumänischen Justizsystem sogar öffentlich Lächerlich gemacht,
und selbst nach ausdrücklichem Hinweisen der Richter, auf Verstöße gegen dieses geltende Abkommen,

wird die Einhaltung dieser Abkommen, sowohl mündlich- (ohne Rot zu werden), als auch Schriftlich abgelehnt.

Die Rumänischen Justizmitarbeiter haben keine Angst vor Strafen oder Sanktionen,

weil das Rumänische Volk so extrem eingeschüchtert ist, und die Angst im Diktatorischen Rumänischen Staat, bestraft zu werden so groß ist,

das selbst nachweislich unschuldig verhaftete Personen, nicht begangene Taten lieber zu geben,

als auf Ihr Recht auf ein Faires Verfahren zu bestehen.

Hier findet Ihr eine praktische und übersichtliche Version des Art. 6 (einseitig), zum schnellen nachlesen, z.B. vor Gericht.