Anklage – Europäischer Gerichtshofs

Neue Klage gegen die rumänische- Einwanderungsbehörde, das Rumänische Innenministerium und  den Nationalen Rat zur Bekämpfung von Diskriminierung

vor dem Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg !

Die Homophobie und Diskriminierung „andersdenkender“ im EU Staat Rumänien nimmt trotz der langen Mitgliedschaft in der Europäischen Union (seit 2007) immer größere Ausmaße an.

Nach dem sogenannten → Homophoben Referendum des rumänischen Parlamentes, und nach dem  → Urteil des Europäischen Gerichtshof in Straßburg, welches klargestellt hat, das die rumänische Staatsanwaltschaft und die rumänische Polizei bei einem Hassverbrechen absichtlich nicht ermittelte, geht es jetzt in die nächste Runde !

Adrian Coman, der seinen amerikanischen Partner Robert Clabourn Hamilton in Brüssel geheiratet hatte beantragte im Dezember 2012 bei den rumänischen Behörden die Ausstellung der Unterlagen, die dafür notwendig sind, dass sich der US-Bürger mit seinem Ehegatten auf Dauer in Rumänien aufhalten und dort arbeiten kann. Die Behörden des südöstlichen EU-Landes verweigerten Hamilton aber das Aufenthaltsrecht.

Die Begründung: Das Land erkenne gleichgeschlechtliche Ehen nicht an.

Wir fragen uns, was nimmt sich dieser Staat heraus, welcher seinen Landsleuten weiterhin im Kommunismus halten möchte,  einen durchschnittlichen Arbeitslohn von 250 Euro im Monat zahlt, jedoch die Mieten für eine verschimmelte Hochhauswohnung  400 Euro kostet ? Auf den Straßen sterben Menschen, unter anderem auch viele Kinder und Seniorin, weil diese kein Geld für Unterkunft, Nahrung oder Medizin haben.

Das sogenannte Rumänische Parlament-, und alle rumänischen Institutionen wechseln ihre Minister, wie andere ihre Unterhosen.

Geld für- Bildung, ein funktionierendes Justizsystem oder ein halbwegs humanes Gesundheitssystem ist nicht vorhanden,

oder wenn die Kassen der Europäischen Union Geld zur Verfügung stellt, wird dieses von den tausenden korrupten Systemführern des Staates veruntreut

Wie kann es also sein, das-, wenn ein gebildetes Ehepaar, welches „eventuell“ Geld, Arbeitskraft und Know-how nach Rumänien bringen könnte,

Rumänien zum eigenen Landsmann sagt: “ Du hast kein Recht auf Familienleben in deiner Heimat ! „

Wenn man es genau nimmt, hat Adrian Coman also die Wahl, entweder er trennt sich von seinem Ehemann, damit er in seiner Heimat Leben darf,

denn gemeinsam wird den beiden der Aufenthalt verweigert…

Oder er wird gezwungen, seiner Heimat den Rücken zu kehren, damit er gnädiger weise, mit seinem Ehemann zusammen Leben- und Arbeiten darf !


Wie bereits bekannt, erkennt der Rumänische Staat diverse EU- Konvention, Gesetze, Rahmenbeschlüsse oder auch die Menschenrechte an, jedoch umsetzen und einhalten will diese dort keiner !

Selbst Richter und Staatsanwälte betonen laut und öffentlich, das rumänisches Recht zählt ! Was die Gesetze des höchsten Europäischen Gerichtshofes vorschreiben, wäre nicht wichtig ! Oder es wird mit viel Energie, Zeit und Geld versucht, diese Gesetze so aus zu legen, zu manipulieren, und damit zu missbrauchen, das diese Gesetze am Ende dem eigenen Nutzen beitragen.

Regelmäßige Verstöße von Seiten des EU Staates Rumänien-, gegen z.B. Art. 8 EMRK – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Art. 5 EMRK – Recht auf Freiheit und Sicherheit, Art. 12 EMRK – Recht auf Eheschließung, Art. 14 EMRK – Diskriminierungsverbot, werden anscheinend von allen anderen EU Staaten geduldet. Hauptsache die Anzahl der Mitgliedsländer der Europäischen „Gemeinschaft“ steigt.

Jedoch gibt es den Art. 1 EMRKVerpflichtung zur Achtung der → Menschenrechte ! Also wieso kümmern sich nicht SOFORT die hoch bezahlten Behörden Mitarbeiter und die Politiker darum, das der Rumänische Staat zumindest das Minimum der Gesetze einhält oder umsetzt ?!

Was nützt es, wenn man als geschädigter das Recht hat, irgendwann Jahre oder Jahr zehnte später mal vor höheren EU Instanzen Recht zu bekommen ? Für viele Menschen ist es bis dahin zu spät !

Die Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel, setzt sich für Probleme in diversen- Kontinenten und Ländern ein ! Recht lobenswert, so sollte es auch sein ! Aber sollte man als führendes Mitglied in der Europäischen Gemeinschaft, nicht erst „vor der eigenen Haustür kehren“ ! Indem in erster Linie die Rechte für seine eigenen Landsleute umgesetzt und eingehalten werden ! Danach könnte man behilflich sein darauf zu achten, das „zumindest“ die GRUNDRECHTE  der Menschen in Nachbarländer / der EU Bürger gewahrt werden !


Wieso muss also erst der Oberste Gerichtshof für Menschenrechte in Luxemburg ein Machtwort sprechen ? Dessen Haushalt (Kosten für Mitarbeiter und Gebäude usw.) 399,34 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2017 gekostet hat !

Was genau ist der Zweck des ganzen, jeden Staat Mitglied in der EU werden zu lassen, ohne VORHER sicher gestellt zu haben, das ein potenzielles Mitgliedsland zumindest ein Minimum an Menschenrechtsgesetzen vorher umgesetzt, damit nicht im nach hinein Steuergelder der Gemeinschaft ausgegeben werden müssen, um solche unbelehrbaren Staaten wie Rumänien,  zur Umsetzung der bereits anerkannten Gesetze zu zwingen.


Wenn ein EU-Bürger einen gleichgeschlechtlichen Nicht-EU-Bürger heiratet, muss diese Ehe im Hinblick auf das Aufenthaltsrecht in allen 28 Mitgliedsstaaten der Union anerkannt werden.

Das ist zumindest die Meinung von Melchior Wathelet, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Wathelet war frühere belgischer Justiz- und Verteidigungsminister, diese Meinung gab er am Donnerstag in seinem Schlussantrag des Falles → „Coman und andere gegen Rumänien“ bekannt.


Link zur Klageschrift beim Oberste Gerichtshof für Menschenrechte in Luxemburg (mehrsprachig)

Bericht von queer.de