Deutschland darf nicht ausliefern

Das Bundesverfassungsgericht hat deutschen Gerichten die Auslieferung von verdächtigen Personen / gefangenen Menschen nach Rumänien vorerst verboten !

Dieses Urteil war schon lange überfällig, andere Länder hatten schon längst beschlossen, keine Menschen mehr in diese Menschenunwürdigen Zustände zu befördern, in den Verstöße gegen diverse Menschenrechtsabkommen an der Tagesordnung sind. Folter und menschenunwürdige Behandlung sind laut Art. 3 EMRK logischer weise verboten !

Dennoch setzt sich der Rumänische Staat (Mitglied der EU bereits seit 2007) darüber hinweg !

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  • Art. 3 EMRK – Verbot der Folter – Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

oder

  • Art. 7 EMRKKeine Strafe ohne Gesetz Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war.

oder

  • Art. 5 EMRK – Recht auf Freiheit und Sicherheit

oder auch

  • Art. 8 EMRK – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Diese sind nur einige wenige-, jedoch wichtige Menschenrechtsgesetze, gegen die der Rumänische Staat täglich / minütlich verstößt !

Das → Gerichtsurteil – 2 BvR 424/17 – des Bundesverfassungsgericht (Deutschland – Karlsruhe) vom 19. Dezember 2017, hat nun das ausliefern vom Menschen gegen ihren willen, nach Rumänien untersagt!

Ein Rumänischer Staatsbürger wurde zuvor vom OLG (Oberlandesgericht) zur Auslieferung freigegeben, obwohl dem OLG die Menschenunwürdigen Folterzustände bekannt waren.

Das Bundesverfassungsgericht Urteilte klar und deutlich ! Das OLG (die Richter) hat /haben das Recht des Rumänen verletzt, da es den Europäischen Gerichtshof zu den Anforderungen an die Haftbedingungen gemäß Art. 4 der EU-Grundrechtecharta hätte anrufen müssen, statt das EU-Recht in unzulässiger Weise eigenständig fortzubilden !


Das OLG sah angeblich keine „echte Gefahr“ von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im rumänischen Strafvollzug

Obwohl seit Jahren allgemein bekannt,

wird der EU Staat Rumänien bis heute immer noch vom → Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, rechtskräftig- unter anderem wegen Folter, unmenschlicher Behandlung und Justizwillkür verurteilt wurde, und eindeutig bewiesen wurde, das Justizfunktionäre willkürliche Anklagen oder Fehlurteilen aussprachen, sahen die Richter des OLG keine „echte Gefahr“.

Obwohl auf Nachfrage von Seiten des OLG, die rumänischen Behörden, mitteilten, das beispielsweise die sogenannte →  JVA Rahova Bukarest, nicht im entferntesten die → Europäischen Gefängnisregeln einhalten werde, (jedoch genau in dieser hätte der von Auslieferung bedrohte Mensch / Beschwerdeführer gewisse Zeit verbringen müssen), sah das OLG immer noch keine Gefahr.

Auch das Gefängnis, in dem der von Auslieferung bedrohte Mensch (Beschwerdeführer) hätte den größten teil seiner zu erwartenden Strafe absitzen müssen, welches sich in der Nähe seines Heimartortes befindet, teilte auf anfrage mit, das sogar das laufende Kaltwasser  unterbrochen wird (welches im übrigen in allen Rumänischen Gefängnissen als Trinkwasser verwendet werden muss), und das Warmwasser nur 3 mal Wöchentlich zur Verfügung gestellt werde (um beispielsweise Geschirr zu spülen, Hand- und Körperhygiene durch zu führen, oder damit dreckige Unterwäsche zu waschen), sah das OLG immer noch keine Gefahr.

Das ausnahmslos in ALLEN Gefängnisse im Rumänischen Staat, mehr oder weniger die selben unmenschlichen Bedingungen herrschen, ist anscheinend auch nicht bekannt gewesen !

Auch das bei einem Besuch in einer  der Haftanstalten, Mitarbeiter einer deutsche Delegation mit einem deutschen Staatsangehörigen gesprochen haben, der den Eindruck der Überbelegung bestätigte und angegeben habe, dass ihm in seinem Haftraum, den er mit acht anderen Insassen teile, als persönlicher Raum allein sein Bett zur Verfügung stehe, gab den Richtern kein Anlass die Entscheidung bezüglich der Auslieferung in dieses EU Land zu überdenken.

Das, wie aus Urteilen des EU Gerichtshofes bekannt, weder Menschenwürdige Nahrung, Trinkwasser, Hygieneprodukte, Bettwäsche, genügend Toilettenpapier, usw. zur Verfügung steht, oder die Gefangenen Menschen sich in der Enge, der verschimmelten, verdreckten Räume gegenseitig Missbrauchen, Kämpfe stattfinden, Diebstahl stattfindet oder zusätzlich zu den schweren Gesundheitlichen Problemen, auch psychische Schäden drohen,  war den Richtern anscheinend auch egal.

Physische und psychische Folter durch Mitarbeiter / sogenannte Wärter oder andere Mitarbeiter dieser Folteranstalten, ist diverse male vom Gerichtshof bestätigt worden, dennoch setzten sich die Richter des OLG über diese Urteile hinweg, bzw. hielt es nicht für nötig, diese weiter zu hinterfragen.

Dies insbesondere mit Blick darauf, dass Mängel der sanitären und Heizungsanlagen (bei bis zu – 28 Grad im Winter), der nicht vorhandenen Klimaanlage (beim 45 Grad im Sommer), sowie der Hygienebedingungen selbst, zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen könnten, und zusätzlich noch mehr als drei Quadratmeter persönlicher Raum auf einen Gefangenen Menschen entfallen, wurde auch nicht berücksichtigt.


Auslieferung eines Verfolgten Menschen nach Rumänien zum Zwecke der Strafvollstreckung ist unzulässig, wenn dem Verfolgten in den für die Strafvollstreckung rumänischen Haftanstalten nur zwei bis drei Quadratmeter eines Haftraums als persönlicher Bereich zur Verfügung stehen, so dass die Haftbedingungen bereits deswegen völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandards nicht genügen.

Jedoch auch umgekehrt, begehen Justizfunktionäre des Rumänischen Staates regelmäßig verbrechen, in Bezug auf die Nichteinhaltung / Realisierung von (für Rumänien Verbindliche) Rahmenbeschlüssen ! Wie zum Beispiel den → Rahmenbeschluss  2009/829/JI des Rates vom 23. Oktober 2009.
Daniel und Matthias z.B. wird schon seit über einem Jahr die Ausreise in ihre Heimat Deutschland verweigert. Der Antrag, den ihre Menschenrechts Anwältin im Namen der beiden immer wieder bei dem sogenannten Rumänischen Gerichten einreichte, wurde jedes mal Abgelegt / nicht umgesetzt.
Abgelehnt wurde ein  Abkommen (vom Rumänischen Staat anerkannter Rahmenbeschluss), der nicht ablehnbar ist. Ein Grundrecht!
Deutsche Behörden, wie zum Beispiel die zuständigen Mitarbeiter der → Deutschen Botschaft Bukarest, sind anscheinend unfähig bzw. verweigern ein einmischen ihrerseits.
Anscheinend sind die Handelsbeziehungen zwischen den Ländern wichtiger, als sich für die Einhaltung von Menschenrechten stark zum machen, oder die eigentlichen Aufgaben wahrzunehmen für die sie gut bezahlt werden. Das wäre in erster Linie, das Minimum des Konsulargesetzes § 5 (1) ein zu halten !
Diese Gesetz verpflichtet die Konsularbeamten, deutschen, die in ihrem Konsularbezirk hilfsbedürftig sind, die erforderliche Hilfe zu leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann !

 Wir hoffen, das die zuständigen Behördenmitarbeiter, Richter und Mitarbeiter von Menschenrechtsorganisationen endlich WACH werden, und aufhören, diese Zustände in der Europäischen Union weiterhin auszusitzen, anstatt endlich die Nötigen schritte und Sanktionen ein zu leiten, das den korrupten, System treuen Justizfunktionären endgültig und nachhaltig das Handwerk gelegt wird.
Weiterhin so zu tun, als ob es in der Europäischen Union keine Folter und Menschenrechtsverletzungen gebe, bedeutet weiterhin Krankheit, Tod, und Unheil, für Menschen / Minderjährige und deren Familien.