Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein durch die EU eingerichteter Gerichtshof in Straßburg (Frankreich).
Der EGMR prüft staatliche Akte in Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltung auf Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.
 
Er bietet Bürgern die Möglichkeit, als Geschädigte Anklage zu erheben.

Diese Form des praktischen Rechtsschutzes ist in der Geschichte der Menschenrechte einmalig.
 
Das zeigt , wie sehr die Menschenrechte und Europa sich gegenseitig zu stärken vermögen.

Obwohl Vertreter des rumänischen Staatsapparates dies offensichtlich nicht wahrhaben wollen,
hat sich Rumänien mit dem Eintritt in die europäische Wertegemeinschaft am 01.01.2017 verpflichtet,
die Würde aller Menschen – auch solcher, die homosexuell und/oder inhaftiert sind – zu wahren oder sich vor dem EGMR zu verantworten.
 
Leider das Einreichen von Klagen vor dem Gerichtshof nicht einfach gestaltet, und viele Menschen wissen nichts von Ihrem Recht.
Wir werden an dieser Stelle versuchen zu Helfen, und wir stellen diverse Anträge, Beschreibungen, und Informationen für Euch zu Verfügung,
damit mehr Menschen verstehen, wie wichtig es ist, Straftaten, und Nichteinhaltung der Menschenrechtsabkommen dort zur Anzeige zu bringen.
 
Uns kommt es so vor, als würden die EU Behörden absichtlich verhindern wollen, das zu viele Menschen Klagen,
in dem diese das ausfüllen der Anträge so undurchsichtig, und kompliziert machen,
das es für einen „normalsterblichen“, ohne Hilfe von hochbezahlten Anwälten, nicht möglich ist, diese Anträge so auszufüllen, das der Gerichtshof diese
überhaupt anerkennt, und nicht sofort ablehnt…